Vorhabenbezogener Bebauungsplan
13.967 m²
Als kurz- bis mittelfristiges Ziel wird von Seiten des Betreibers eine elektrische Gesamtleistung von 800 kW angestrebt. Der energetische Wirkungsgrad der Gesamtanlage kann somit ohne bauliche Veränderungen verbessert und der bereits bestehende Standort effektiver genutzt werden.
Durch diese Leistungssteigerung ist die Gesamtfeuerungsleistung der beiden Aggregate, gem. Baugesetzbuch zur Privilegierung von Biogasanlagen, überschritten, so dass die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden müssen.
Die Firma Oswald und Schrägle GbR hat die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt.
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan bildet somit die bauplanungsrechtliche Grundlage für die geplante Leistungssteigerung der Biogasanlage „Bioenergie Birkhof“.
Eine Erweiterung mit Änderung des Bebauungsplanes im nördlichen Bereich findet aktuell (2016) statt.