Änderung des Bebauungsplans „Rosenfeld-West, 1. Änderung“ im §13a - Verfahren
ca. 0,4 ha
09/2016 bis 01/2017
Ziel: besonders schnelle Umsetzung!
Rosenfeld ist als Knotenpunkt der Landstraßen L390, L415 und der Balinger Straße verkehrstechnisch gut für den Individualverkehr erschlossen und mit dem ÖPNV gut zu erreichen.
Zur Deckung des Bedarfs an zeitgemäßem Wohnen in Kleinhaushalten insbesondere für Auszubildende und Pendler ist die Änderung des Bebauungsplans „Rosenfeld-West, 1. Änderung“ erforderlich.
Es soll ein Angebot für preiswerten Wohnraum durch verdichtetes Bauen geschaffen werden.
Primäres Ziel des Bebauungsplans „Rosenfeld-West, 2. Änderung“ ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderne Mehrfamilienhausbebauung zu schaffen und durch mögliche Drehung der Baukörper eine, im Vergleich zum rechtsgültigen Bebauungsplan, höhere Wohnqualität durch besseren Ausblick zu erzielen. Es soll ein flächensparendes, preiswertes Wohnangebot mit Kleinhaushalten für Jung und Alt geschaffen werden. Durch Festsetzung einer Höhenbegrenzung und der Zulässigkeit von maximal zwei Vollgeschossen werden die Festsetzungen der bereits bestehenden Bebauungspläne eingehalten. Durch die begrünte Flachdachfestsetzung soll sich die Wohnbebauung in die städtebauliche Umgebung einfügen.