Bebauungsplanänderung, 2-stufig und Schattenstudie
2012
Die derzeit rechtskräftige Plansituation im Wohnbaugebiet Masselstraße II regelt die Höhenentwicklung der baulichen Anlagen sowie die Dachflächenlandschaft über folgende Festsetzungen:
Das neue Energiegesetz, durch das jeder Bauherr verpflichtet ist, alternative Energien beim Wohnhausneubau zu berücksichtigen und deshalb entweder Photovoltaikdach oder Solardach auf zu bringen, beeinflusst die bisher angedachte städtebauliche Gestaltungsprinzipien des vorliegenden Bebauungsplanes „Masselstraße II“. Immer mehr Bauvorhaben sogenannter Passivhäuser oder Sonnenenergiehäusern sind zu erwarten. Ebenso liegen regelmäßig Anfrage zur Errichtung sog. “Toskanahäuser (flachgeneigtes Walmdach)“ der Gemeinde vor. Damit sich für Bauinteressenten erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten ergeben und eine aktive Nutzung von Solarenergie möglich wird, wird der Bebauungsplan Masselstraße II geändert. |